ÖGV - Krems/Langenlois

ZVR: 159487220 Österreichischer Gebrauchshundesportverband OG: 110
Hundeerziehung nützt, Hundeerziehung schützt!
Auf unserem Hundeplatz ist jeder Hund willkommen, egal ob groß oder klein, Mischling oder Rassehund,
selbstverständlich auch die "sogenannten Listenhunde!"
ÖGV – Krems/Langenlois
Platzordnung
Das Betreten des Hundesportplatzes ist in erster Linie den
Mitgliedern der Ortsgruppe vorbehalten.
Gäste sind jedoch herzlich willkommen!
1) Mit Betreten des Hundeplatzes verpflichtet sich jeder zur Einhaltung der
Platzordnung.
2) Die Benützung des Parkplatzes (bitte Raumsparend parken) und des
Ausbildungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird auf eine mögliche
Verletzungsgefahr durch Bodenunebenheiten, Löcher etc. hingewiesen. Im
Winter erfolgt kein Streudienst.
3) Der Hundehalter/-führer haftet grundsätzlich für alle Schäden, die durch ihn
oder seinen Hund verursacht wurden. Der Verein ist im Schadensfall Schad-
und klaglos zu halten.
4) Das Betreten des Vereinshauses und des überdachten Vorplatzes mit
Hunden ist aus Gründen der Sicherheit nicht erlaubt
5) Zutritt zum Ausbildungsplatz haben nur Hunde mit gültigem Impfschutz- und
Versicherungsschutz.
6) Im Bereich des Ausbildungsplatzes sind alle Hunde an der Leine zu führen.
7) Hundekot und Abfall sind am gesamten Gelände (Parkplatz, Trainingsgelände)
vom Hundeführer unaufgefordert selbst in die dafür bereitgestellten Gefäße zu
entsorgen
8) Hunde bitte nicht an Bänke, Zaun oder Fahnenstange anhängen.
9) Die Gittertür von Terrasse zum Ausbildungsplatz und Gittertür zu den Boxen ist
aus Sicherheitsgründen geschlossen zu halten.
10) Durch die Hundeführer sind Trinkgefäße für ihre Hunde selbst mitzubringen.
(Krankheitsüberträger)
11) Der Welpen Garten darf nur zum Zweck der Ausbildung und des Trainings
benützt werden. Der Hundeplatz und diverse Übungsgeräte sind kein
Kinderspielplatz.
12) Hunde sind vor und nach dem Kurs, sowie in den Kurspausen stressfrei zu
verwahren.
13) Es wird ersucht, sich Kursplatzbenützern gegenüber mit gebührender Achtung,
höflich und rücksichtsvoll zu verhalten. Geringschätzige oder beleidigende
Aussagen sind zu unterlassen. Bei ungehörigem oder aggressivem Benehmen
ist der Vorstand berechtigt, die Person vom Ausbildungsplatz zu verweisen.
14) Eltern haften für ihre Kinder. Die Eltern haben ihre anwesenden Kinder zu
beaufsichtigen! Kinder sind von den Zwingern (Boxen) und auch von fremden
und angebundenen Hunden fernzuhalten. Bei Verletzung oder nicht Einhaltung
dieser Anordnung übernimmt der Verein keine Haftung. Dasselbe gilt für den
Kinderspielplatz
15) Hitzige Hündinnen dürfen nur in Absprache mit dem Trainer auf den Platz
gebracht werden. (auch außerhalb der Kurszeiten)!
16) Alle Hundeführer werden gebeten, Bringhölzer, Spielzeug und Sonstiges zur
Ausbildung benötigtes Gerät wieder wegzuräumen bzw. mitzunehmen, da
diese Utensilien oft schwere Schäden am Rasenmäher verursachen können.
17) Hunde sind dem Tierschutzgesetz entsprechend zu behandeln. Zuwiderhandeln
ist untersagt und führt zu Platzverweis.
Die Vereinsleitung!
