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Sachkundevortrag 16. März 2024

Am 16. März 2024 von 15:00 bis 18:30 findet ein Sachkundevortrag für den NÖ Hundepass statt.

Seit dem 1.6.2023 gilt in Niederösterreich das NÖ Hundehaltegesetz NEU. Um einen Hund bei einer Gemeinde zu melden, ist ein NÖ Hundepass (Sachkundenachweis) vorzulegen. Ersthundehalter bzw. Halter, die noch keine BH/VT oder höherwertige Prüfung haben, sind verpflichtet gemäß § 3 der NÖ Hundehalter-Sachkundeverordnung 2023 einen Sachkundevortrag zu absolvieren. Dieser Sachkundevortrag beinhaltet Informationen durch eine fachkundige Person und durch einen aktiven zugelassenen Tierarzt und dauert insgesamt 3 Stunden. Außerdem ist jeder Hundehalter verpflichtet, für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung von mindestens € 725.000,– abzuschließen.

Für Listenhunde bzw. auffällige Hunde nach § 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz in der geltenden Fassung gelten gesonderte Regelungen.

 

Weitere Infos ÖKV: https://www.oekv.at/de/noe-hundehalter-sachkundeverordnung/

Weitere Infos Landesregierung: https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

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