top of page

Platzordnung

Das Betreten des Hundesportplatzes ist in erster Linie den Mitgliedern der Ortsgruppe vorbehalten. Gäste sind jedoch sehr herzlich willkommen!

  1. Mit Betreten des Hundeplatzes verpflichtet sich jeder zur Einhaltung der Platzordnung.

  2. Die Benützung des Parkplatzes (bitte Raumsparend parken) und des Ausbildungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird auf eine mögliche Verletzungsgefahr durch Bodenunebenheiten, Löcher etc. hingewiesen. Im Winter erfolgt kein Streudienst.

  3. Der Hundehalter/-führer haftet grundsätzlich für alle Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht wurden. Der Verein ist im Schadensfall Schad- und klaglos zu halten.

  4. Das Betreten des Vereinshauses und des überdachten Vorplatzes mit Hunden ist aus Gründen der Sicherheit nicht erlaubt.

  5. Zutritt zum Ausbildungsplatz haben nur Hunde mit gültigem Impfschutz-  und Versicherungsschutz.

  6. Im Bereich des Ausbildungsplatzes sind alle Hunde an der Leine zu führen.

  7. Hundekot und Abfall sind am gesamten Gelände (Parkplatz, Trainingsgelände) vom Hundeführer  unaufgefordert selbst in die dafür bereitgestellten Gefäße zu entsorgen.

  8. Hunde bitte nicht an Bänke, Zaun oder Fahnenstange anhängen.

  9. Die Gittertür von Terrasse zum Ausbildungsplatz und Gittertür zu den Boxen ist aus Sicherheitsgründen geschlossen zu halten.

  10. Durch die Hundeführer sind Trinkgefäße für ihre Hunde selbst mitzubringen (Krankheitsüberträger).

  11. Der Welpen Garten darf nur zum Zweck der Ausbildung und des Trainings benützt werden. Der Hundeplatz und diverse Übungsgeräte sind kein Kinderspielplatz.

  12. Hunde sind vor und nach dem Kurs, sowie in den Kurspausen stressfrei zu verwahren.

  13. Es wird ersucht, sich Kursplatzbenützern gegenüber mit gebührender Achtung, höflich und rücksichtsvoll zu verhalten. Geringschätzige oder beleidigende Aussagen sind zu unterlassen. Bei ungehörigem oder aggressivem Benehmen ist der Vorstand berechtigt, die Person vom Ausbildungsplatz zu verweisen.

  14. Eltern  haften  für  ihre  Kinder.  Die Eltern haben ihre anwesenden Kinder zu beaufsichtigen! Kinder sind von den Zwingern (Boxen) und auch von fremden und angebundenen Hunden fernzuhalten. Bei Verletzung oder nicht Einhaltung dieser Anordnung übernimmt der Verein keine Haftung.

  15. Hitzige Hündinnen dürfen nur in Absprache mit dem Trainer auf den Platz gebracht werden. (auch außerhalb der Kurszeiten)!

  16. Alle Hundeführer werden gebeten, Bringhölzer, Spielzeug und Sonstiges zur Ausbildung benötigtes Gerät wieder wegzuräumen bzw. mitzunehmen, da diese Utensilien oft schwere Schäden am Rasenmäher verursachen können.

  17. Hunde sind dem Tierschutzgesetz entsprechend zu behandeln. Zuwiderhandeln ist untersagt und führt zu Platzverweis. 

bottom of page